Rechte von Nicht-Christen nicht verletzt

Bundesverwaltungsgericht verkündet Kreuz-Entscheidung

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nicht rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass der Freistaat Bayern die im Eingangsbereich seiner Dienstgebäude angebrachten Kreuze nicht entfernen muss. Die Richter wiesen die Revisionen des Bundes für Geistesfreiheit in Bayern und in München zurück. Diese hielten die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig, weil sie die Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt sahen.

Zur Begründung führte das Gericht an, es handle sich um eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Die angebrachten Kreuze stellten zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, beschränken aber die Kläger nicht in ihren im Grundgesetz verankerten Freiheiten.

Weiter führten die Richter aus: Der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität verlange vom Staat keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge im Sinne einer strengen Laizität, sondern verpflichte ihn zur Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und verbiete ihm die Identifikation mit einem bestimmten Glauben. Dem stehe das Anbringen der Kreuze im Eingangsbereich von Behörden nicht im Weg, zumal der Freistaat in der Verordnung erkläre, dass das Kreuz Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns sei, nicht aber eine Identifizierung mit christlichen Glaubenssätzen.

Die Vorschrift lautet: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde damit nicht verletzt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

Der Bund für Geistesfreiheit hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag erneut bekräftigt, er werde den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.

Die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wenige Monate vor der Landtagswahl 2018 medienwirksam präsentierte Regel wurde auch in Kirchenkreisen kontrovers diskutiert. Inzwischen ist die öffentliche Debatte verstummt.

KNA

20.12.2023 - Bayern , Kreuz , Recht & Gesetz